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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1.1) Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Architektur-Bildarchiv – vertreten durch Thomas Robbin, Bahnhof­straße 162, 45701 Herten (nachfolgend als "Anbieter" bezeichnet) – und den Erwerbern von Nutzungs­rechten an Bild­werken (nachfolgend als "Käufer" bezeichnet).

(1.2) Im Geschäfts­verkehr zwischen Anbieter und Käufer gelten grund­sätzlich diese AGB. Alle Änderungen der AGB bedürfen der Schrift­form. Abweichenden Geschäfts­bedingungen des Käufers wird grund­sätzlich wider­sprochen, es sei denn, der Anbieter erkennt diese ausdrücklich schriftlich an.

(1.3) Diese AGB gelten für jegliche dem Käufer über­lassenen Bild­werke, unabhängig von deren Schaffens­stufe und technischer Form. Der Käufer erkennt an, dass es sich bei dem vom Anbieter bereit­gestellten Bild­material um Licht­bild­werke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG handelt.

§ 2 Vertrag

(2.1) Der Käufer erwirbt durch Vertrag ein einfaches Nutzungs­recht an den Bild­werken für den jeweils vereinbarten Verwendungs­zweck bzw. die vereinbarte Nutzungs­dauer. Der Umfang des Nutzungs­rechtes wird für jedes einzelne Bild­werk gesondert fest­gelegt. Die Nutzungs­rechte werden hierbei medial, räumlich, auflagen­bezogen und zeitlich definiert.

(2.2) Die vom Anbieter im Internet betriebene Vertriebs­platt­form zur Veräußerung von Nutzungs­rechten an Bildwerken ist unter dem Domänen­namen (URL) architektur-bildarchiv.de und ggf. weiteren URLs im Internet zu erreichen.

(2.3) Der Vertrag zwischen Anbieter und Käufer kommt zustande, wenn der Käufer über die Internet-Vertriebs­platt­form einen kosten­freien Kunden­zugang einrichtet (der eine Bestätigung dieser AGB umfasst) und anschließend verbindlich den Erwerb von Nutzungs­rechten bestätigt.

(2.4) Die Registrierung als Kunde ist kostenfrei. Sie ist nur unbeschränkt geschäfts­fähigen Personen und juristischen Personen erlaubt. Die Anmeldung von juristischen Personen setzt voraus, dass diese von einer vertretungs­berechntigten und namentlich genannten natürlichen Person erfolgt.

§ 3  Urheber- und Eigentumsrechte

(3.1) Alle Bildwerke, die vom Anbieter an den Käufer geliefert werden, verbleiben im Eigentum des jeweiligen Bild­urhebers. Die Dateien werden ausschließlich zum Erwerb von Nutzungs­rechten gemäß dem vereinbarten Nutzungs­zweck zur Verfügung gestellt.

(3.2) Eine Weitergabe der erworbenen Bilddateien an Dritte oder die Verwendung zu einem anderen als dem vereinbarten Nutzungs­zweck oder über den vereinbarten Nutzungs­zeit­raum hinaus ist unzulässig.

(3.3) Wiederholte Nutzungen der überlassenen Bild­dateien für Neu­auflagen und Zweit­verwertungen sind erneut honorar­pflichtig. Dies gilt ausdrücklich auch für die Ver­wendung in Sammel­werken, auf digitalen Speicher­medien, in elektronischen Büchern und Zeitschriften (eMagazines, eBooks), Applikationen für Smartphones und Tablet PCs, auf Internetseiten sowie für die Nutzung durch andere Konzern- oder Tochter­unter­nehmen.

(3.4) Veränderungen oder Verfremdungen am Bild, Bild­zuschnitte, Bild­collagen und Bild­composings, Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen und ähnliche Bearbeitungen der Original-Bilddateien sind grundsätzlich zulässig. Ausgenommen hiervon sind solche Bearbeitungen und Betextungen, die zur Herab­würdigung des Bildautors führen, sich ehr­verletzend auswirken oder einen strafrechtlich zu verfol­genden Tat­bestand erfüllen oder vor­bereiten. Der Käufer macht sich durch derartige Nutzungen schadens­ersatz­pflichtig und hat den Anbieter im Schadens­fall von Forderungen der verletzten Personen oder sonstigen Dritten frei­zuhalten.

(3.5) Bei einer redaktionellen Veröffentlichung der vom Käufer erworbenen Bilder ist in Anwendung des § 13 UrhG ein Urheber­vermerk in der Form [ © Architektur-Bildarchiv / Name des Urhebers ] anzubringen. Der Urheber­vermerk ist so zu platzieren, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum Bild erfolgen kann. Sammel-Bild­nach­weise sind nur dann zulässig, wenn sich aus diesen eben­falls die zweifels­freie Zuord­nung zum Bild vor­nehmen lässt.

(3.6) Als Nachweis über die Verwendung der erworbenen Bild­dateien in Print- oder digitalen Speicher­medien sind dem Anbieter vom Käufer unauf­gefordert spätestens drei Monate nach der Veröffent­lichung jeweils zwei Beleg­exemplare zuzusenden (bei redaktioneller Nutzung). Bei Veröffentl­ichungen in Online-Medien ist dem Anbieter spätestens einen Monat nach der Veröffent­lichung der Name der Internet-Seite mitzu­teilen, auf der die erworbenen Bilder ein­ge­bunden sind.

§ 4 Nutzungshonorare

(4.1) Jede Nutzung von Bildwerken ist honorarpflichtig. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Verwendung der mit Wasser­zeichen ver­sehenen Vorschau­bilder zu Layout- und Präsentations­zwecken.

(4.2) Die Höhe der Honorar­forderungen ergibt sich aus der auf den Internet­seiten des Anbieters befindlichen Preis­liste. Der Anbieter behält sich vor, Änderungen dieser Preis­liste jederzeit und ohne Ankündigung vorzu­nehmen. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn ein Bild vom Käufer nicht für eine Veröffent­lichung verwendet wird.

(4.3) Abweichende Bild­honorare und Rabatte können im Einzelfall aufgrund gesonderter schriftlicher Verein­barungen fest­gelegt werden. In einem solchen Fall werden die jeweils aktuellen Honorar-Empfehlungen der Mittel­stands­gemein­schaft Foto-Marketing (MFM) zugrunde gelegt.

(4.4) Für gemeinnützige und wisse­nschaftliche Zwecke können auf Anfrage Sonder­konditionen vereinbart werden. Ein Nachweis über die Gemein­nützigkeit bzw. den wissen­schaftlichen Verwendungs­zweck ist vom Käufer zu erbringen.

(4.5) Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich ver­einbart werden und bedingen einen Mindest­preis­aufschlag von 100 Prozent des jeweiligen Grund­honorars. Die Verwendung eines erworbenen Bild­werkes auf der Titel­seite einer Print­veröffentlichung bedingt einen Preis­aufschlag von 100 Prozent des jeweiligen Grund­honorars.

(4.6) Mit dem Erwerb von Bilddateien erhält der Käufer auf elektronischem Weg eine Rechnung über das an den Anbieter zu zahlende Nutzungs­honorar. Die Ausstellung einer unterschriebenen Rechnung in Papierform erfolgt nur, wenn diese vom Käufer aus­drücklich ange­fordert wird.

(4.7) Das Nutzungshonorar ist unter Angabe der Rechnungs­nummer innerhalb der in der Rechnung bezeichneten Frist ohne Abzüge auf das in der Rechnung ange­gebene Konto des Anbieters zu überweisen. Abweichende Zahlungs­weisen und -fristen sind nur in Ausnahme­fällen auf­grund gesonderter schriftlicher Verein­barungen möglich.

§ 5 Bereitstellung der Bilddaten

(5.1) Die vom Käufer zur Nutzung erworbenen Bildwerke werden auf elek­tronischem Weg zur Verfügung gestellt. Mit Abschluss der Bestellung erhält der Käufer per E-Mail eine Benach­richtigung aus der hervorgeht, wie die Bild­dateien abzurufen sind.

(5.2) Vom Käufer kann gegen Aufpreis die Bereit­stellung der erwor­benen Bild­dateien auf einem Datenträger (CD-Rom, DVD-Rom o. ä.) ange­fordert werden. Der Versand von Speicher­medien erfolgt unver­sichert und auf eigenes Risiko des Käufers.

§ 6 Reklamation und Widerrufsrecht

(6.1) Reklamationen, die die Qualität oder den Zustand des gelieferten Bild­werkes betreffen, sind dem Anbieter innerhalb von achtundvierzig Stunden nach Empfang mit­zuteilen. Anderen­falls gilt das Bild­material als ordnungs­gemäß und fehler­frei zuge­stellt.

(6.2) Der Kunde hat das Recht, einen abgeschlos­senen Vertrag inner­halb von zwei Wochen nach Vertrags­abschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich zu wider­rufen.

(6.3) Sofern zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits digitale Bild­dateien herunter­geladen worden sind verpflichtet sich der Käufer diese unver­züglich, un­wieder­bringlich und voll­ständig zu löschen und dem Anbieter hierüber eine schriftliche Bestätigung zu­kommen zu lassen. Sofern der Käufer eine Lieferung auf dem Postweg erhalten hat ist die Lieferung an den Anbieter auf eigene Kosten zurück­zu­senden.

(6.4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Aufträgen, für die ab­weichende Kondi­tionen von diesen AGB ver­einbart wurden sowie bei der Bereit­stellung von Bild­material, das nach Kunden­spezifikationen ange­fertigt (Auftrags­arbeiten) oder vom Anbieter bei Dritt­anbietern im Kunden­auftrag besorgt wird (Mittler­funktion des Anbieters).

§ 7 Haftung und Schadensersatz

(7.1) Der Anbieter versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Online-Verwertungs­rechte an den vertrags­gegen­ständlichen Bild­werken ist.

(7.2) Es ist Aufgabe und Ver­pflichtung des Käufers, sämtliche für die beab­sichtigte Nutzung weiter erforder­lichen Rechte selbst einzu­holen. Der Käufer stellt den Anbieter in diesem Zusammen­hang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Sollte dem Anbieter bekannt sein, dass an Bild­werken Rechte Dritter bestehen, so hat er den Käufer unver­züglich darauf hinzu­weisen. Der Anbieter garantiert jedoch in keinem Fall, dass die von ihm ange­botenen Bild­werke frei von Rechten Dritter sind.

(7.3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Bilder in der Daten­bank jeder­zeit ohne Angabe von Gründen zu löschen. Eine Bestands­garantie des Bild­materials wird nicht gewährt. Eine Gewähr für die ständige Erreich­bar­keit des Daten­servers im Internet besteht ebenfalls nicht.

(7.4) Der Anbieter versichert, die Bild­beschrei­bungen und -verschlag­wortungen nach bestem Wissen und Gewissen vor­genommen zu haben. Für die Richtig­keit der Beschreibungen und Schlag­worte über­nimmt der Anbieter keine Haftung.

(7.5) Der Anbieter haftet nicht für Mängel auf­grund von Fehlern oder Ausfällen des Daten­servers sowie für Programmier- oder Anwendungs­fehler der einge­setzten Betriebs­software. Dies gilt auch für Fehler beim Abruf der erwor­benen Bild­werke per Download sowie für Fehler im E-Mail-Verkehr mit dem Käufer. Der Anbieter über­nimmt darüber hinaus keine Schadens­ersatz­pflicht für eventuelle Beschädi­gungen an der Soft- oder Hard­ware des Käufers.

(7.6) Bei Verletzungen der Bestimmungen dieser AGB behalten wir uns die Erhebung von Vertrags­strafen nach folgenden Maß­gaben vor:

- Bei jeglichen Vertrags­verletzungen durch unberechtigte Nutzung des Bild­materials durch den Käufer oder die Weiter­gabe des Bild­materials an Dritte wird eine Vertrags­strafe in Höhe des fünf­fachen Nutzungs­honorars erhoben.
- Unterbleibt der Urheber- und Agenturvermerk wird ein Zuschlag in Höhe von 100 Prozent des verein­barten Nutzungs­honorars erhoben.
- Werden bei Veröffentlichungen in Print­medien inner­halb der angegebenen Frist keine Beleg­exemplare über­sandt, wird ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Nutzungs­honorars erhoben.


Durch Zahlung der vorgenannten Strafgebühren werden keinerlei Nutzungs­rechte am über­lassenen Bild­material begründet.

(7.7) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängel­ansprüche. Eine Abtretung der Gewähr­leistungs­ansprüche durch den Erstkäufer an Dritte ist ausge­schlossen.

§ 8 Datenschutzbestimmungen

(8.1) Der Anbieter garantiert, dass die im Rahmen der Vertrags­durch­führung ge­speicherten und verarbeiteten persönlichen Kunden­daten nicht an Dritte weiter­gegeben werden. Die beim Anbieter gespeicherten Daten können jeder­zeit angefragt werden. Die Kenntnis­nahme der Daten­schutz­erklärung ist ver­bindlicher Bestand­teil des kosten­losen Registrierungs­vorgangs.

(8.2) Der Käufer verpflichtet sich, über die Bestimmungen dieses Vertrages sowie über alle ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Infor­mationen auch nach Ablauf der Lizenz­dauer Still­schweigen zu bewahren. Gleiches gilt für den Anbieter.

§ 9 Auftragsarbeiten

(9.1) Übernimmt der Anbieter Dienstleistungen, die über die Bereit­stellung von Bild­werken hinaus­gehen (Bild­beschaffung von Dritt­anbietern, Recherche­arbeiten, Betextung von Bild­material o. ä.), ist hierfür ein indi­vidu­elles Honorar zu verein­baren. Grundlage für die Abrechung bilden Stunden­sätze, die sich den Empfehlungen der MFM orientieren. Sämtliche Neben­kosten (Versand­kosten, Reproduktions­kosten, Fahrt­kosten, Nutzungs­gebühren Dritter u. ä.) für diese Arbeiten werden dem Käufer geson­dert in Rechnung gestellt.

(9.2) Wird der Anbieter mit der An­ferti­gung von Foto­grafien be­auf­tragt ist hierfür ein individuelles Honorar zu vereinbaren. Grund­lage für die Ab­rechung bilden Stunden­sätze, die sich an den Empfehlungen der MFM orientieren. Unab­hängig vom tatsächlichen Auftrags­umfang gilt grund­sätzlich eine Mindest­stunden­zahl von vier Arbeits­stunden als ver­ein­bart. Sämtliche Neben­kosten (Fahrt­kosten, Über­nachtungen, Nutzungs­gebühren Dritter, Material- und Reproduktions­kosten, digitale Nach­bearbeitung u. ä.) für diese Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.

(9.3) Vor der Beauftragung mit vor­genan­nten Leistungen stimmt der Anbieter die zu er­bringenden Leis­tungen mit dem Interes­senten ab und erstellt ein indivi­duelles Honorar­angebot.

§ 10 Sonstiges

(10.1) Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutsch­land als vereinbart. Dieses gilt auch bei Lieferungen in das Ausland. Die Bestim­mungen des UN-Kauf­rechts finden keine An­wendung.

(10.2) Jegliche Nebenabreden zu diesen AGB und zum Vertrag zwischen Anbieter und Käufer bedürfen der Schriftform.

(10.3) Sollten einzelne Bestim­mungen dieser AGB oder gesondert vereinbarte Bestim­mungen im Geschäfts­verkehr zwischen Anbieter und Käufer un­wirk­sam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksam­keit aller sonstigen Bestim­mungen oder Verein­barungen nicht berührt. Die Parteien ver­pflichten sich, un­gültige Bestim­mungen durch sinn­ent­sprechende wirksame Bestim­mungen zu ersetzen, die der ange­strebten Regelung am nächsten kommen.

(10.4) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Herten/Recklinghausen.


01.01.2010 (letzte Aktualisierung am 17.07.2012)


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